Umsetzung variabler Netzentgelte in Deutschland
In Deutschland müssen Verteilnetzbetreiber variable Netzentgelte anbieten, die auf freiwilliger Basis von Stromkundinnen und -kunden genutzt werden können.
Smart Meter als Basisinfrastruktur
Entscheidend für die Umsetzung der variablen Netzentgelte sind „Intelligente Messsysteme“, bestehend aus digitalen Stromzählern („modernen Messeinrichtungen“) und Kommunikationsmodulen („Smart Meter Gateways“). Diese können den Stromverbrauch in Viertelstundenintervallen erfassen, was eine genaue Abrechnung innertäglich schwankender Netzentgelte ermöglicht.
Der Rollout von Smart Metern hat bereits begonnen. Der  gesetzliche Rolloutplan sieht zunächst die Installation bei Stromkundinnen und -kunden mit hohem Stromverbrauch und flexibel steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vor.
Leitplanken durch § 14a EnWG und Bundesnetzagentur
Die rechtliche Grundlage für die Einführung variabler Netzentgelte ist in  § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) festgelegt. Dieser Paragraph setzt die Grundlage dafür, dass Verteilnetzbetreiber bei Stromkundinnen und -kunden eine Lastverlagerung anreizen dürfen. Die Hoheit der Detailausgestaltung zur  Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in Verteilnetze liegt bei der Bundesnetzagentur.
Für Stromkundinnen und -kunden gehen diese Vorgaben einher mit einer pauschalen oder prozentualen Netzentgeltreduktion zur Herstellung der Steuerbarkeit (Module 1 und 2) sowie mit dem Anspruch auf  zeitvariable Netzentgelte (Modul 3).
866 Verteilnetzbetreiber definieren individuelle Netzentgelte und Zeitfenster
Jeder Verteilnetzbetreiber legt seine individuellen variablen Netzentgelte gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur fest. Dies ermöglicht ein bedarfsgerechtes Angebot, das an die tatsächlichen technischen Anforderungen der Verteilnetze angepasst ist.
Die folgenden drei Tarifstufen sind von jedem Verteilnetzbetreiber in der Höhe individuell für das gesamte Kalenderjahr im Voraus festzulegen, ebenso wie die entsprechenden individuellen Zeitfenster innerhalb eines Tages:
- Standardlasttarif (ST): Der „normale“ Netzentgelt-Arbeitspreis (ct/kWh).
- Niedriglasttarif (NT): Netzentgelt-Arbeitspreis 10 bis 40 % des ST.
- Hochlasttarif (HT): Netzentgelt-Arbeitspreis bis zu 100 % über dem ST; mindestens für zwei Stunden des Tages gültig.
Jeder Verteilnetzbetreiber ist zum Einstieg verpflichtet, die variablen Netzentgelte in mindestens zwei der vier Quartale anzubieten.
Garantierte Ersparnis für Verbraucher, die ihren flexiblen Strombezug in Niedrigtarif-Zeiten verlagern
Gemäß Bundesnetzagentur müssen die variablen Netzentgelte so festgelegt werden, dass die von Verbrauchern mit „normalem“ Stromverbrauch (siehe z.B. das Standardlastprofil  H0) zu bezahlenden Netzentgelte bei Wahl der variablen Netzentgelte im Durchschnitt dem üblichen nichtvariablen Netzentgelt entsprechen.
Das bedeutet, dass der Strombezug zusätzlicher flexibler Lasten garantiert günstiger wird, sofern dieser in Niedrigtarif-Zeitfenster verlagert wird. Durchschnittlich über alle deutschen Verteilnetzbetreiber beträgt diese Ersparnis 6,1 ct/kWh (Differenz Standardtarif zu Niedrigtarif).