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Gültigkeit der variablen Netzentgelte in den Quartalen des Jahres

Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur sind alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, in mindestens zwei der vier Jahresquartale variable Netzentgelte anzubieten. Es steht ihnen jedoch auch frei, diese variablen Netzentgelte in drei oder sogar allen vier Quartalen anzubieten. In den Quartalen, in denen keine variablen Netzentgelte angeboten werden, gilt dauerhaft der Standardtarif.


Angebot variabler Netzentgelte
Zeige Verteilnetzbetreiber, die im Jahr 2026 variable Netzentgelte anbieten in mindestens:



Zusammenfassende Statistik