Gültigkeit der variablen Netzentgelte in den Quartalen des Jahres
Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur sind alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, in mindestens zwei der vier Jahresquartale variable Netzentgelte anzubieten. Es steht ihnen jedoch auch frei, diese variablen Netzentgelte in drei oder sogar allen vier Quartalen anzubieten. In den Quartalen, in denen keine variablen Netzentgelte angeboten werden, gilt dauerhaft der Standardtarif.
Angebot variabler Netzentgelte
Hinweis: Die Verpflichtung, variable Netzentgelte in mindestens zwei der vier Jahresquartale anzubieten, tritt erst ab dem zweiten Quartal 2025 in Kraft. Aus diesem Grund bieten einige Verteilnetzbetreiber derzeit in weniger als zwei Quartalen variable Netzentgelte an.